Segelfliegerschein

 

SegelfliegerscheinDie verschiedenen Arten von Flugscheinen und die Voraussetzungen für deren Erlangung und Erhaltung sind in der Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über das Zivilluftfahrt-Personal, kurz als Zivilluftfahrt-Personalverordnung bezeichnet, festgehalten und geregelt.

In der ZPLV ist auch festgelegt, dass jeder Pilot zum Nachweis seiner praktischen Betätigung als Zivilluftfahrer oder Flugschüler ein Flugbuch zu führen hat. Im Flugbuch sind sämtliche Flüge lückenlos aufzuzeichnen, jeder Pilot hat die Richtigkeit seiner Einträge mit Unterschrift zu bestätigen.

 

 
 
K7 Landung